Preise
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte GOT (Link),
nach dem 1-fachen bis 3-fachen Satz. Welcher Satz berechnet wird hängt vom zeitlichen Aufwand, der Schwierigkeit und der Zeit der Erbringung ab.
In der Regel rechne ich nach dem 1,8-fachen Satz ab. Bei Hausbesuchen kommen Hausbesuchsgebühr (1-facher Satz) und Fahrtkosten hinzu.
Nach 18 Uhr bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr und am Wochenende wird mit Faktor 2 abgerechnet. In diesem Zeitraum wird bei ungeplanten Terminen (sowohl bei Hausbesuchen als auch Online) zusätzlich die Notdienstgebühr von 50 Euro erhoben.
Im Folgenden einzelne Beispielleistungen (Lfd. Nr. der GOT), aus deren Kombination sich eine Rechnung zusammensetzen kann (aufgeführt sind 1,8-facher und 2-facher Satz):